AGB

Professioneller Aufbau – sicher, präzise und bundesweit.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Montage- und Fundamentleistungen – Homerun Montageservice

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge über Montageleistungen, technische Fachberatung, Aufmaß sowie die Erstellung von Fundamenten zwischen der Firma Homerun Montageservice (Auftragnehmer) und dem Auftraggeber.

§ 2 Fachberatung und Aufmaß

Vor-Ort-Termine zur Beratung/Aufmaß sind kostenpflichtig. Die Pauschale wird bei Auftragserteilung innerhalb von 30 Tagen mit der Endsumme verrechnet.

§ 3 Fundamenterstellung und Erdarbeiten

(1) Sofern die Erstellung von Fundamenten vereinbart wurde, bezieht sich der vereinbarte Preis auf eine normale, spatenfeste Bodenbeschaffenheit (Bodenklasse 3-4).

(2) Erschwerter Aushub durch massiven Steinbesatz, Wurzelwerk, Altfundamente oder Bauschutt im Boden ist im Standardpreis nicht enthalten und wird nach tatsächlichem Zeitaufwand gesondert berechnet.

(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer vor Beginn der Erdarbeiten unaufgefordert über den Verlauf von Versorgungsleitungen (Strom, Wasser, Gas, Telekommunikation) im Arbeitsbereich zu informieren. Für Schäden an nicht gekennzeichneten Leitungen übernimmt Homerun Montageservice keine Haftung.

(4) Die Entsorgung des anfallenden Erdaushubs ist nur dann Teil der Leistung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

§ 4 Mitwirkungspflichten und erfolglose Anfahrt

(1) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass der Montage- bzw. Grabungsort zum Termin frei zugänglich ist.

(2) Kann eine Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z. B. nicht vorbereiteter Untergrund bei reiner Montage, fehlende Zugänglichkeit), nicht durchgeführt werden, berechnet Homerun Montageservice eine Entschädigung für die vergebliche An- und Abfahrt in Höhe von 1,05 € pro gefahrene Kilometer (Netto) zzgl. der gesetzlichen MwSt. und ggf. Personalausfallkosten.

§ 5 Zahlungsbedingungen

(1) Privatkunden (B2C): Die Zahlung erfolgt unmittelbar nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung (z. B. nach Fundamenterstellung oder nach Endmontage) vor Ort bargeldlos mittels EC-Karte (Girocard). Eine Zahlung auf Rechnung ist für Privatpersonen ausgeschlossen.

(2) Firmenkunden (B2B): Die Zahlung erfolgt auf Rechnung. Der Betrag ist innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

§ 6 Montage und Elektroanschluss

(1) Bei Wandmontagen an gedämmten Fassaden (WDVS) werden Spezialbefestigungen gesondert berechnet.

(2) Wir führen die systeminterne Verkabelung durch. Der finale 230V-Netzanschluss muss bauseits durch eine autorisierte Elektrofachkraft erfolgen.

§ 7 Abnahme und Haftung

(1) Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Mit Unterzeichnung des Protokolls gilt die Leistung als mängelfrei abgenommen.

(2) Der Auftragnehmer haftet nicht für Mängel oder Setzschäden, die durch fehlerhafte bauseitige Vorleistungen oder unvorhersehbare Bodenveränderungen entstehen.

§ 8 Widerrufsrecht

Verlangt der Auftraggeber (Verbraucher) den Beginn der Dienstleistung vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist, verliert er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Erfüllung der Leistung.

§ 9 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest des Vertrages davon unberührt.